Um die Aufgabe der Qualitätskontrolle von Bio- und Grünkomposten wahrzunehmen, wurde die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. gegründet. Sie wird von regionalen Kompost-Gütegemeinschaften getragen. Mit einem Gütesicherungs-System für Komposte und der Unterstützung der Kompostproduzenten im Marketing- und Anwendungsbereich wollen die Gütegemeinschaften die Kompostierung als Baustein der modernen Recyclingwirtschaft nachhaltig fördern.
Es liegt im Interesse von Anwendern und Produzenten, daß die erzeugten und verwendeten Komposte einen dauerhaft hohen Qualitätsstandard haben und behalten:
Zur Qualitätssicherung hat die Bundesgütegemeinschaft Kompost beim RAL Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. ein RAL-Gütezeichen "Kompost” geschaffen. Die Vergabe dieses Gütezeichens verpflichet den Kompostierbetrieb auf die Einhaltung eines umfassenden Systems der Gütesicherung von Kompost und Kompostprodukten. Es enthält folgende Elemente:
Die Nutzungsrechte des Gütezeichens erhält der Komposthersteller nachdem er ein Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat (Abb. 1). Im Prüfverfahren wird die Einhaltung der geforderten Qualitäten nicht nur durch eine laufende Eigenüberwachung der Kompostproduktion durch die Betriebe kontrolliert. Zwischen vier- und zwölfmal pro Jahr (abhängig von der Anlagenkapazität) hat zudem eine Fremdüberwachung zu erfolgen. Die Untersuchungsstellen für die Fremdüberwachung müssen unabhängig und von der Bundesgütegemeinschaft besonders zugelassen sein. Die Analysenergebnisse des Prüfverfahrens sind Grundlage für die Kennzeichnung der Kompostqualität, für die Deklaration der wesentlichen Eigenschaften und Inhaltsstoffe sowie für die Angaben zur sachgerechten Anwendung.
So können sich Abnehmer von Komposten mit dem RAL-Gütezeichen auf eine sichere und hohe Qualität der Produkte verlassen.
Die Güterichtlinien der Bundesgütegemeinschaft Kompost für das RAL-Gütezeichen enthalten folgende für den Anwender wichtige Kriterien:
Qualitätskriterien | Güteanforderungen an Kompost |
---|---|
Hygiene | Seuchenhygienische Wirksamkeit des Rotteprozesses, Freiheit von keimfähigen Samen und Pflanzenteilen |
Fremdstoffe/ Steine |
Frei von wahrnehmbaren Verunreinigungen (« 0,5 Gew. %) |
Rottegrad | Frischkompost: Hygienisiertes Rotteprodukt mit höheren Gehalten an leicht abbaubarer organischer Substanz (Rottegrad II oder III) 1) Fertigkompost: Hygienisiertes, biologisch stabilisiertes Rotteprodukt mit geringerem Gehalt an leicht abbaubarer organischer Substanz (Rottegrad IV und V)1) |
Pflanzenverträglichkeit | Pflanzenverträglichkeit im vorgesehenen Anwendungsbereich, frei von Wuchshemmstoffen und nicht Stickstoff immobilisierend 2) |
Chem./phys. Eigenschaften |
Neutraler bis alkalischer pH-Wert, Angabe des Salzgehalts und Volumengewichts, Wassergehalt für lose Ware (OS < 40 % i.d. TS) |
Organische Substanz | Mittlerer bis hoher Gehalt an organischer Substanz ( >20 % OS d. TS) |
Nährstoffe | Deklaration des Gehalts an Pflanzennährstoffen (N, P, K, Mg, Ca) gesamt und pflanzenverfügbar |
Schadstoffe | Geringe Gehalte an Schadstoffen (Richtwerte siehe Tabelle 4) |
Deklaration | Angabe der für die Anwendung relevanten Eigenschaften und Inhaltsstoffe, Anwendungsempfehlungen |
1)
Selbsterhitzung im Dewar-Gefäß nach Merkblatt 10,
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA
2) Nicht für Frischkompost